Das Leben ist bevor man stirbt.
Birgit Grimm ist jetzt Beraterin für die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
Erfolgreich schloss Fr. Grimm in unserem Bildungswerk in Köln die Weiterbildung zur Beraterin für die gesundheitliche Versorgungsplanung nach § 132 g, Abs. 3 SGB V ab.
Die gVP ist eine Ergänzung zur Patientenverfügung, ein „Notfallplan“ auf Basis der Selbstbestimmung von Menschen, die sich in ihrer letzten Lebensphase befinden.
Hier werden individuelle Wünsche zu medizinischen, pflegerischen, psychosozialen oder auch seelsorgerischen Bedürfnissen besprochen und schriftlich festgehalten.
Das geschieht in Beratungsgesprächen, meist in Anwesenheit mit einer Vertrauensperson. So kann der zu Beratende sein Lebensende selber gestalten, indem er festlegt, wie, wo und mit welchen Personen er es verbringen möchte, welche Entscheidung er bezüglich medizinischer Versorgung (Reanimation, Beatmung, Schmerzen, Krankenhausbehandlung etc.) trifft, oder welche Vorstellungen der zu Beratende bei Essen und Trinken, aber auch bei pflegerischen Versorgung hat.
Das Leben ist bevor man stirbt.